Der Traum vom eigenen Haus steht noch immer bei den meisten Bürgern ganz oben auf der Wunschliste. Um sich diesen auch erfüllen zu können, ist eine standhafte und genaue Planung der Finanzierung unumgänglich. Andernfalls droht der Verlust des neu erworbenen Eigenheims. Die bekannteste Art der Immobilienfinanzierung ist wohl das Annuitätendarlehen. Um ein solches Darlehen zu erhalten muss der Bauherr eine gewisse Bonität vorweisen zusätzliche Sicherheiten senken die Verzinsung und damit auch die Gesamtkosten. Wie der Name sagt, wird dieser Kredit in Form von Annuitäten, also immer gleich bleibenden Monatsraten, zurückgezahlt. Zu Beginn ist der Zinsanteil dieser noch sehr hoch, mit der Fortschreitung der Tilgungen sinkt dieser, wobei die anteilige Tilgung steigt.
Als weitere Möglichkeit der Immobilienfinanzierung kann der klassische Bausparer herangezogen werden. Ist dieser Zuteilungsreif, das heißt sind die Mindestansparzeit, die Bausparsumme und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht, kann er zur Immobilienfinanzierung verwendet werden. Der Vorteil dieses Darlehens sind vor allem die niedrigen Zinsen, die damit erreicht werden können. Zur Sicherung dieser Finanzierungsform werden meist Risikolebensversicherungen abgeschlossen.
Zusätzlich stehen noch verschiedene Fördermöglichkeiten des Staates zur Verfügung:
So kann beispielsweise über die KFW-Bank ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden, wenn die zu finanzierende Immobilie energiebewusst gebaut oder umgebaut wird. Weiterhin gibt es dann auch Staatszuschüsse, die überhaupt nicht zurückgezahlt werden müssen. Über die BayernLabo, ein Förderinstitut der Bayern LB, können weitere Zuschüsse beantragt werden. Werden gewisse Bedingungen erfüllt, stehen auch hier zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Im finanzwirtschaftlichen Bereich spricht man von einer Prolongation, wenn Bankkredite, Wechsel und Termingeschäfte (so genannte Rechts- oder Vertragsverhältnisse) verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt dabei immer bei befristeten Verträgen nach Laufzeitende.
Banken unterscheiden zwei Möglichkeiten der Prolongation: die automatische Prolongation und die vom Kunden zu bestätigende Prolongation.
Bei der automatischen Prolongation wird das Geld (inklusive aller Zinsen) des Kunden mit Laufzeitende erneut angelegt. Die Konditionen und der Zinssatz bleiben gleich (Ausnahme: hat sich der Zinssatz verändert, gilt der aktuelle Zinssatz), möchte der Kunde allerdings die Auszahlung auf sein Referenzkonto, dann muss er dies der Bank fristgerecht (spätestens 14 Tage vor Ende der Laufzeit) mitteilen.
Bei einer vom Kunden zu bestätigenden Prolongation teilt die Bank dem Kunden den Ablauf der Anlagezeit rechtzeitig mit. Möchte der Kunde das Geld erneute anlegen, muss er dies der Bank bestätigen. Erfolgt die Bestätigung durch den Kunden nicht, wird das Geld einschließlich der erwirtschafteten Zinsen auf das Referenzkonto überwiesen.
Zusätzlich wird die Prolongation nach der Art des Rechts- bzw. Vertragsverhältnisses unterschieden.
Bei der Prolongation eines Kredits wird die Rückzahlungsfrist für den Kredit verlängert. Dies geschieht nur auf Antrag des Kreditnehmers, allerdings meist nicht zu denselben Konditionen wie bei Kreditaufnahme. Die Bank muss die Prolongation schriftlich bestätigen.
Die Prolongation eines Wechsels erfolgt, wenn der Bezogene einen neuen Wechsel vom Aussteller oder vom letzten Inhaber gegen Rückgabe des vorherigen Wechsels akzeptiert. Dabei erhöht sich der Wechselbetrag in der Regel um die Wechselsteuer sowie die Diskontspesen.
Von der Prolongation eines Termingeschäfts spricht man, wenn die Erfüllung offener Terminpositionen über den Tag der Liquidation in eine weitere Abrechnungsperiode geschoben wird. Dies passiert meist dann, wenn Baisseerwartungen oder Hausse des Terminhändlers nicht oder nur teilweise erfüllt sind.