Nur wer eine Haftpflichtversicherung für sein Kfz abgeschlossen hat, der kann dies auch bei uns auf den Straßen nutzen. Diese Versicherung ist vom Gesetzgeber her vorgeschrieben und eine unbedingte Voraussetzung für das Zulassungsverfahren. Dabei versuchen die einzelnen Versicherungsgesellschaften, die Kunden für sich zu gewinnen und werben mit günstigen Beiträgen oder anderen Vergünstigungen. Doch was muss man tun, wenn man eine bereits bestehende Kfz-Versicherung kündigen möchte? Für diesen Vorgang gibt es mehrere Möglichkeiten.

Kfz-Versicherungen haben immer eine Laufzeit von einem Jahr und werden automatisch verlängert, wenn man diese nicht einen Monat vor Ablauf kündigt. Da sich die Versicherungen darauf geeinigt haben, dass bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr gleichgesetzt wird, muss man also spätestens am 30.11. eines Jahres seine Kfz-Versicherung kündigen. Doch eine Kündigung kann nicht nur zum Jahresende erfolgen. Sollten die Beiträge für die Versicherung erhöht werden, dann hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, das es ihm erlaubt, die Versicherung auch außerhalb der normalen Kündigungsfrist zu beenden.

Ebenso hat man ein solches Sonderkündigungsrecht, wenn ein Schadenereignis eingetreten ist. Diesen Umstand kennen die wenigsten Kfz-Halter und versäumen es daher meist, ihre Versicherung im Bedarfsfall zu kündigen. Etwas leichter fällt es den Unwissenden, wenn man sich ein neues Fahrzeug zulegt. Da man bei einem neuen Fahrzeug auch die freie Wahl der Versicherung hat, kann man ohne Probleme die alte Kfz-Versicherung kündigen. Man kann also mit einem neuen Fahrzeug auch die Versicherung bei einem neuen Anbieter abschließen und muss nicht die bestehende Versicherung vom verkauften Fahrzeug beibehalten.

One Response to “Kfz-Versicherung kündigen”

  1. Rene Says:

    Vielen Dank für Euere Informationen, dickes Lob.

    Gruß Rene

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